Kastration von verwilderten Hauskatzen

11.10.14 –

Am 16. September referierte die Tierärztin Dr. Sylvia Arnold im Verlauf unseres GRÜNEN TREFFENS zum Thema „Kastration von verwilderten Hauskatzen“. Sie sagte, dass es sich bei diesen Tieren um die in der Natur lebende Form von Züchtungen und keine Wildkatzen handele. Daher seien die Besitzerinnen und Besitzer auch für die Gesundheit der Katzen zuständig. Als Katzenhalter_in gelten auch, wer freilebenden Katzen Futter zur Verfügung stellt (Ombutsverhältnis).

Dr. Arnold zeigte anschließend die Problematiken auf, die entstehen, wenn es keine flächendeckende Kastration von verwilderten Hauskatzen gibt. Die Fortpflanzungsrate bei Katzen entspricht zweimal jährlich 4-6 Junge, wodurch sich stellenweise eine Überpopulation entwickele, die sich negativ auf das umliegende Ökosystem auswirke. In den betroffenen Gegenden komme es zu gesundheitlichen Problemen unter den Katzen. Krankheitserreger, wie Hautpilz, Tollwut oder Toxoplasmose, die auch auf den Menschen übertragbar sind, können sich schnell ausbreiten. Hygienische Bedenken seien auch bezüglich der Ausscheidungen der Tiere zu beachten. Aus diesen Gründen sollte die Katzenkastration Pflicht sein.

Die Referentin sprach davon, dass Verletzungen und die damit einhergehende Verbreitung von Krankheitserregern über das Blut (zum Beispiel „Katzen-AIDS“) nicht auszuschließen seien, wenn es zu Revierkämpfen unter den Tieren käme. Kastrierte Katzen treten gegenüber ihren Artgenossinnen und Artgenossen weniger aggressiv auf, sodass hier das Risiko der Krankheitsübertragung und die damit verbundenen Qualen für das Tier reduziert werden könnten.

Von Tierschutzvereinen, Tierärzten, Tierheimen und auch von der Jägerschaft wird immer wieder gefordert, dass durch eine Kastrationspflicht sowie durch Chippen von freilaufenden Katzen die Probleme von herrenlosen und verwildert lebenden Katzen erheblich reduziert werden können. Tierheime stoßen immer wieder an ihre Aufnahmegrenzen, wenn größere verwilderte Katzenbestände abgegeben werden.

Erfahrungen aus Kreisen in denen es eine Katrationspflicht gibt sind durchaus positiv. Die Folgekosten für Kommunen, bei denen die ordnungsrechtliche Zuständigkeit liegt, konnten reduziert werden.

Schließlich machte Dr. Arnold noch darauf aufmerksam, dass sich Personen, in deren Umfeld verwilderte Katzen leben, an den Verein „Menschen für Tierrechte e.V.“ wenden könnten, die dafür sorgen, dass verwilderte Katzen ohne Besitzerin oder Besitzer kastriert werden. Weitere Informationen hierzu gibt es unter https://www.tierrechte.de (Bundesverband des Vereins) oder http://www.mft-minden.de (Regionalverband für Minden und Umgebung).

Kategorie

Umwelt