Menü
21.08.20 –
Vielen Dank für die Zusendung Ihres Fragenkatalogs. Bitte sehen Sie uns nach, dass wir nicht Punkt für Punkt Ihren Fragenkatalog beantworten. Das sprengt doch in dieser Vorwahlzeit unsere Arbeitskapazität. Wir können nachvollziehen, dass ein politisches Thema für den einzelnen besonders brisant wird, wenn es einen persönlich direkt betrifft, doch wir "beackern" auch eine Menge anderer Arbeitsfelder.
Fakt ist, dass Straßen Geld kosten und daher muss zum einen überlegt werden, welche Straßen man wie baut und auf der anderen Seite wie sie finanziert werden. Die Entscheidung, welche Straßen und wie man sie ausbaut ist letztendlich Sache der politischen Gremien. Das wird von uns nicht in Frage gestellt.
Bis jetzt ist es so, dass kommunale Straßen über Steuern und teilweise über Abgaben der Anlieger finanziert werden. Sobald Gebühren für die Anlieger nach KAG anfallen, sind die Anlieger an der Planung zu beteiligen. Da ist der Konflikt schon vorprogrammiert, insbesondere wenn die Beiträge der Anlieger sehr hoch werden. Zudem kann häufig die Begründung bezweifelt werden, dass ein Ausbau der Straße zu einer Wertsteigerung der anliegenden Grundstücke führt. Deswegen setzen wir von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN uns dafür ein, dass die Straßenausbaubeiträge in Nordrhein-Westfalen abgeschafft werden.
Gleichzeitig mit der Abschaffung sind für uns aber zwei Punkte wichtig:
Zu Ihren Fragen bzgl. der Bürgerbeteiligung: Sie befreit die Politik nicht von der letztendlichen Entscheidung. Trotzdem nehmen wir Bürger*innenbeteiligung sehr ernst. Nur wenn politische Entscheidungen transparent sind, alle Beteiligten ihre Interessen frühzeitig vortragen können, Bedenken berücksichtigt werden usw. kommt man/frau zu einem tragbaren Konsens bzw. werden auch unliebsame Entscheidungen letztendlich akzeptiert. Ein offener Dialog auf Augenhöhe ist wichtig.
Wir würden, solange es bei der jetzigen Regelung bleibt, immer mehrere Aspekte berücksichtigen:
Somit würden wir weder einer generellen Rückstellung aller Straßenausbauvorhaben noch einer ausschließlichen Instandsetzung zustimmen. Falls die Bedenken der Anlieger zu gegensätzlich zu den Vorstellungen der Politik/Verwaltung sind, können wir uns vorstellen, einen neutralen Vermittler hinzuziehen.